1. Neues Transparenzregister stärkt die Unternehmens-Compliance

Mit der Einführung des Schweizer Transparenzregisters am 1. Oktober 2026 wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse vollzogen. Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) verpflichtet betroffene Rechtseinheiten, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, zu dokumentieren und dem Register zu melden.

Die neue Regelung betrifft insbesondere Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften sowie bestimmte ausländische juristische Personen mit relevantem Bezug zur Schweiz.

Für Unternehmen und Compliance-Verantwortliche gewinnt damit eine zentrale Frage weiter an Bedeutung: Wer kontrolliert ein Unternehmen tatsächlich, und welche natürlichen Personen stehen hinter seinen wirtschaftlichen Aktivitäten?

2. Wirtschaftlich Berechtigte als zentraler Bestandteil der Due Diligence

Die Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen gehört zu den wesentlichen Elementen einer fundierten Corporate Due Diligence. Dabei geht es nicht ausschliesslich um formelle Eigentumsverhältnisse, sondern auch um tatsächliche Kontrollmöglichkeiten, beispielsweise durch Kapitalbeteiligungen, Stimmrechte oder andere Einflussmechanismen.

Komplexe Beteiligungsstrukturen können die Identifikation der tatsächlich kontrollierenden Personen erschweren. Gleichzeitig können unklare Eigentumsverhältnisse auf erhöhte Compliance-Risiken hinweisen.

Das neue Transparenzregister soll dazu beitragen, entsprechende Strukturen nachvollziehbarer zu machen. Für risikobasierte Unternehmensprüfungen entstehen dadurch perspektivisch zusätzliche Möglichkeiten, wirtschaftliche Verflechtungen zu verstehen und potenzielle Interessenkonflikte oder regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen.

3. Neue Perspektiven für Background Checks und Unternehmensprüfungen

Professionelle Background Checks und Corporate-Due-Diligence-Prüfungen basieren auf der systematischen Auswertung unterschiedlicher Informationsquellen. Dazu gehören Handelsregisterdaten, Sanktionslisten, PEP-Prüfungen, öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen und weitere rechtmässig zugängliche Quellen.

Informationen über wirtschaftlich Berechtigte können diese Prüfprozesse künftig ergänzen, sofern die jeweiligen gesetzlichen Zugriffsvoraussetzungen erfüllt sind.

Besonders relevant ist dies bei der Überprüfung von Geschäftspartnern, Lieferanten, Beteiligungsgesellschaften oder Unternehmen mit komplexen Eigentümerstrukturen.

Durch die Kombination verschiedener verifizierter Informationsquellen lassen sich wirtschaftliche Zusammenhänge umfassender beurteilen. Entscheidend bleibt dabei ein risikobasierter Ansatz, der die Art der Geschäftsbeziehung, die regulatorischen Anforderungen und die Verhältnismässigkeit der Prüfung berücksichtigt.

4. Eingeschränkter Registerzugang und schrittweise Einführung

Das Schweizer Transparenzregister ist kein öffentlich zugängliches Rechercheverzeichnis. Der Zugriff ist gesetzlich geregelt und grundsätzlich bestimmten berechtigten Akteuren vorbehalten, darunter zuständige Behörden, Finanzintermediäre und weitere gesetzlich definierte Organisationen.

Auch die technische Einführung erfolgt schrittweise. Obwohl das Register seit dem 1. Oktober 2026 Meldungen entgegennimmt, sind Registerabfragen und sogenannte Unterschiedsmeldungen derzeit noch nicht möglich.

Nach Angaben der zuständigen Stelle sollen entsprechende API-Funktionen voraussichtlich nicht vor Januar 2027 zur Verfügung stehen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass die unmittelbare Bedeutung zunächst vor allem in der Erfüllung der eigenen Dokumentations- und Meldepflichten liegt. Die gesetzlichen Übergangsfristen unterscheiden sich je nach Rechtseinheit und reichen von einem Monat bis zu zwei Jahren.

5. Transparente Eigentumsverhältnisse als Grundlage wirksamer Compliance

Die Einführung des Transparenzregisters verdeutlicht einen grundlegenden Trend: Unternehmensprüfungen entwickeln sich zunehmend von isolierten Informationsabfragen zu strukturierten, risikobasierten Compliance-Prozessen.

Neben der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter gewinnen dabei auch Sanktionsprüfungen, die Analyse von Interessenkonflikten und die Überprüfung geschäftlicher Verflechtungen an Bedeutung.

Das Transparenzregister schafft hierfür einen zusätzlichen regulatorischen Baustein. Es soll berechtigten Akteuren künftig ermöglichen, tatsächliche Kontrollverhältnisse zuverlässiger nachzuvollziehen.

Gleichzeitig stärkt die Schweiz damit ihre Instrumente zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Für Unternehmen unterstreicht diese Entwicklung die Bedeutung einer systematischen, nachvollziehbaren und kontinuierlich weiterentwickelten Compliance-Strategie.


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