NIS2 in Österreich: Warum jetzt auch mittelständische Unternehmen betroffen sind und Background Checks benötigen
Bisher galten in Österreich nur bestimmte große Konzerne und Betreiber kritischer Infrastrukturen als „systemrelevant“. Mit der EU-Richtlinie NIS2 und der geplanten Novelle des österreichischen NIS-Gesetzes weitet sich der Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich aus. Besonders für den Mittelstand bedeutet das: neue Pflichten, neue Risiken – und neue Chancen, sich durch gelebte Informationssicherheit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Wer fällt unter NIS2?
Die Richtlinie definiert nicht mehr nur „kritische Infrastrukturen“, sondern auch wichtige Einrichtungen. In Österreich gehören dazu künftig zahlreiche mittelständische Unternehmen, zum Beispiel:
- Energie & Versorgung: Stadtwerke, regionale Strom- und Gasnetzbetreiber, Betreiber größerer PV- oder Windparks, Fernwärmeanbieter
- Transport & Verkehr: Speditionen, regionale Logistikdienstleister, kommunale Verkehrsbetriebe, Flughäfen mittlerer Größe (z. B. Graz, Linz, Klagenfurt)
- Finanzwesen: Regionalbanken, Versicherungen, FinTechs mit Zahlungsdiensten
- Gesundheit: Privatkliniken, Labore, regionale Krankenhäuser, Apothekenketten
- Digitale Infrastruktur: Rechenzentren, Hosting-Anbieter, regionale Telekommunikationsfirmen
- Industrie & Produktion: Zulieferer in Automotive und Maschinenbau, Pharmaunternehmen, Lebensmittelhersteller
Was verlangt das Gesetz konkret?
Unternehmen müssen künftig:
- Risikomanagement und Cybersecurity-Konzepte einführen
- Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden
- Notfall- und Wiederanlaufpläne entwickeln
- die Zuverlässigkeit des Personals sicherstellen
Human Risk Management: Der unterschätzte Faktor
Viele Sicherheitsvorfälle der letzten Jahre hatten ihren Ursprung im Inneren:
- Mitarbeiter mit Schulden wurden erpressbar.
- IT-Admins verkauften Zugangsdaten.
- Angestellte in Kliniken schickten sensible Daten weiter.
Background Checks sind daher eine zentrale Maßnahme, um Personalrisiken zu minimieren:
- Identitäts- und Dokumentenprüfung
- Strafregister- und Sanktionslistenabgleich
- Referenzen & Beschäftigungsverlauf
- Finanzintegrität (wo relevant)
Warum jetzt handeln im Bezug NIS2 und Background Checks?
Die österreichische Umsetzung von NIS2 soll ab 2025 gelten. Unternehmen, die frühzeitig reagieren, haben klare Vorteile:
- Sie vermeiden Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes
- Sie stärken das Vertrauen von Kunden und Partnern
- Sie sichern sich einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern
Fazit:
Mit NIS2 wird Sicherheit zur Pflicht, auch für den Mittelstand. Unternehmen sollten den Faktor Mensch dabei nicht unterschätzen. Background Checks sind ein wichtiger Baustein, um Risiken zu reduzieren und Compliance-Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.